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  • Markenpartner-Vereinbarung

LUMIVITAE UNABHÄNGIGE MARKENPARTNERVEREINBARUNG

Diese Vereinbarung für unabhängige Markenpartner („Vereinbarung“) legt die Bedingungen für die Beziehung zwischen dem unabhängigen Auftragnehmer LumiVitae Inc. („LUMIVITAE“ oder „Unternehmen“), einem nach den Gesetzen des Bundesstaates Delaware gegründeten und bestehenden Unternehmen, und dem unabhängigen Markenpartner („Markenpartner“) fest. LUMIVITAE und der Markenpartner werden im Folgenden gemeinsam als „Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet.

Diese Vereinbarung begründet kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, kein Joint Venture, keine Partnerschaft und keine Agenturbeziehung zwischen den Parteien. Der Markenpartner handelt ausschließlich als unabhängiger Auftragnehmer gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

BRAND-PARTNER WERDEN

  1. Der Markenpartner versteht, dass diese Vereinbarung für unabhängige Markenpartner der Annahme durch LUMIVITAE unterliegt, die nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen erfolgt. LUMIVITAE behält sich das Recht vor, eine Vereinbarung für unabhängige Markenpartner aus beliebigen Gründen nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach der Annahme durch LUMIVITAE bilden diese Geschäftsbedingungen zusammen mit dem LUMIVITAE-Vergütungsplan für Markenpartner (der „Vergütungsplan“), der durch Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung ist, die gesamte Vereinbarung zwischen LUMIVITAE und dem Markenpartner (die „Vereinbarung“). Diese Vereinbarung wird erst mit dem Datum ihrer Annahme durch LUMIVITAE (das „Datum des Inkrafttretens”) wirksam und verbindlich. Der Markenpartner erkennt ferner an, dass keine mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Versprechen, Erklärungen oder Vereinbarungen außerhalb dieser Vereinbarung und des Vergütungsplans für LUMIVITAE verbindlich oder durchsetzbar sind.

  2. LUMIVITAE verpflichtet sich gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung: (i) die Käufe von Produkten durch den Markenpartner oder die Kunden des Markenpartners zu erfüllen; (ii) dem Markenpartner ein virtuelles Backoffice zur Unterstützung seiner LUMIVITAE-Geschäftstätigkeiten zur Verfügung zu stellen; und (iii) dem Markenpartner, sofern dieser alle Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält, Provisionen, Boni und andere Vergütungen auf der Grundlage der Produktverkäufe gemäß dem Vergütungsplan zu zahlen. LUMIVITAE ist nicht verpflichtet, Vergütungen zu zahlen, die auf Fehler, Manipulationen, Betrug, Verstöße gegen Richtlinien oder Verkäufe zurückzuführen sind, die später storniert, erstattet oder zurückgebucht werden.

  3. Als unabhängiger Markenpartner von LUMIVITAE hat der Markenpartner das Recht, (i) gemäß der Vereinbarung für Produkte zu werben und Kunden an diese zu vermitteln, (ii) andere als unabhängige Markenpartner zu registrieren und (iii) bei entsprechender Qualifikation Boni, Provisionen und andere Vergütungen gemäß dem Vergütungsplan zu verdienen. Der Markenpartner verpflichtet sich, das LumiVitae-Geschäft, die Produkte und den Vergütungsplan gemäß den Bedingungen der Vereinbarung und wie in den offiziellen LUMIVITAE-Unterlagen dargelegt zu vermarkten und zu bewerben. Der Markenpartner erkennt an und stimmt zu, dass er keine Rechte, Interessen oder vertraglichen Beziehungen zu anderen Markenpartnern hat, einschließlich derjenigen, die vom Markenpartner gesponsert oder registriert wurden oder in der Downline-Organisation des Markenpartners sind.

  4. Um sich registrieren zu können, müssen Markenpartner volljährig sein und ihren rechtmäßigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten oder einem US-Territorium haben. Markenpartner müssen eine gültige Sozialversicherungsnummer oder Bundessteuer-ID angeben. Werden diese Angaben nicht gemacht, führt dies zur Aussetzung oder Kündigung der Vereinbarung.

UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMERBEZIEHUNG

  1. Der Markenpartner erkennt an und stimmt zu, dass er jederzeit ein unabhängiger Auftragnehmer und kein Angestellter, Franchisenehmer, Vertreter, Agent, Joint-Venture-Partner oder Markenpartner von LUMIVITAE ist. Der Markenpartner erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass der Begriff „Markenpartner” oder „unabhängiger Markenpartner” ein anekdotischer Begriff ist, der zur Bezeichnung der unabhängigen Handelsvertreter von LUMIVITAE verwendet wird und nicht impliziert oder andeutet, dass eine rechtliche Partnerschaft zwischen LUMIVITAE und dem Markenpartner besteht oder dass der Markenpartner Anspruch auf andere Rechte oder Vorteile als die eines unabhängigen Auftragnehmers hat, wie in dieser Vereinbarung dargelegt. Die Parteien vereinbaren, dass der Markenpartner nicht befugt ist, im Namen von LUMIVITAE zu handeln oder LUMIVITAE in irgendeiner Weise rechtlich oder finanziell zu verpflichten, und dies auch nicht tun darf. Der Markenpartner muss sich gegenüber anderen jederzeit als unabhängiger Markenpartner von LUMIVITAE präsentieren und darf keine irreführenden oder anderweitig täuschenden Angaben über die Art seiner Beziehung zu LUMIVITAE machen.

  2. Der Markenpartner erkennt an und stimmt zu, dass er als unabhängiger Auftragnehmer tätig ist und in keiner Weise als Angestellter, Vertreter, Franchisenehmer, Joint-Venture-Partner oder Partner von LUMIVITAE angesehen werden darf. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, eine Agentur oder eine Partnerschaft für Zwecke der Bundes- oder Landessteuern begründet. Der Markenpartner ist für seine Geschäftsausgaben, Selbstständigensteuern, geschätzten Steuerverbindlichkeiten, persönlichen Vermögenssteuern und andere ähnliche Verpflichtungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese auf Bundes-, Landes- oder lokaler Ebene anfallen. LUMIVITAE zahlt oder behält keine FICA-, SDI-, Bundes- oder Landessteuern, Arbeitslosenversicherungsbeiträge oder andere Beträge von Provisionen oder Boni ein, die an den Markenpartner gezahlt werden. Der Markenpartner ist allein verantwortlich für die Zahlung aller Steuern, Abzüge und sonstigen Beträge, die in Bezug auf seine eigenen Mitarbeiter, sofern vorhanden, fällig sind. Der Markenpartner verpflichtet sich, LUMIVITAE von jeglicher Haftung oder Kosten (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die sich aus der Nichteinhaltung von Steuer- oder Arbeitsverpflichtungen durch den Markenpartner ergeben.

  3. Der Markenpartner ist allein verantwortlich für die Festsetzung, Meldung und Zahlung aller Umsatzsteuern, Gewerbesteuern und/oder ähnlicher Steuern, Gebühren oder Posten, die von einer zuständigen Behörde oder Steuerbehörde verlangt werden. Der Markenpartner ist allein verantwortlich für die Einholung aller für das LumiVitae-Geschäft des Markenpartners erforderlichen Gewerbescheine. LUMIVITAE erhebt Umsatzsteuer auf Bestellungen von Markenpartnern, die über deren persönliches Konto aufgegeben werden. Die von LUMIVITAE erhobene Umsatzsteuer basiert auf dem Verkauf, der an der entsprechenden „Lieferadresse” stattfindet. Der Markenpartner verzichtet ausdrücklich auf jegliche Haftung oder Ansprüche gegenüber LUMIVITAE in Bezug auf die Festsetzung, Erhebung, Überweisung oder Meldung der Umsatzsteuer. Wenn ein Markenpartner eine aktuelle Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung eingereicht hat und LUMIVITAE diese akzeptiert hat, erhebt LUMIVITAE keine Umsatzsteuer auf den Direktkauf von LUMIVITAE-Produkten durch den Markenpartner, und es liegt in der Verantwortung des Markenpartners, die Umsatzsteuer zu erheben und an die zuständige Steuerbehörde abzuführen.

  4. Der Markenpartner ist für seine eigenen Geschäftsaktivitäten, Geschäftsmethoden, Arbeitszeiten und Verkaufsmethoden verantwortlich, solange er die Bestimmungen dieser Vereinbarung und alle geltenden Gesetze einhält. LUMIVITAE unterhält oder gewährt keine exklusiven Verkaufsgebiete oder -territorien zugunsten des Markenpartners. Der Markenpartner erkennt an, dass weder diese Vereinbarung noch etwaige Vergütungen, Boni, Provisionen oder Incentive-Pläne oder -Programme, die von LUMIVITAE angeboten werden, eine Franchise, eine Geschäftsmöglichkeit oder einen verkäuferunterstützten Marketingplan darstellen. Der Markenpartner erkennt ferner an, dass LUMIVITAE dem Markenpartner weder ausdrücklich noch stillschweigend erklärt oder versichert hat, dass der Markenpartner Einnahmen erzielen wird oder dass es einen Markt für die Produkte gibt.

GESCHÄFTSPRAKTIKEN DER MARKENPARTNER

  1. Ethische Geschäftspraktiken. Der Markenpartner hat sein LUMIVITAE-Geschäft jederzeit in einer Weise zu führen, die sich jederzeit positiv auf die LUMIVITAE-Produkte und den Namen, den Goodwill und den Ruf von LUMIVITAE auswirkt. Der Markenpartner darf sich nicht an betrügerischen, irreführenden oder unethischen Handlungen oder Praktiken beteiligen, die für LUMIVITAE, die Produkte, andere Markenpartner oder die Öffentlichkeit schädlich sind oder sein könnten. Der Markenpartner hat alle Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen und behördlichen Anforderungen einzuhalten, die für die Ausübung seiner unabhängigen LUMIVITAE-Geschäfte und die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten, einschließlich der Vermarktung, Werbung und des Verkaufs der LUMIVITAE-Produkte. Darüber hinaus hat der Markenpartner: (i) keine irreführenden oder täuschenden Werbematerialien in Bezug auf LUMIVITAE oder seine Produkte zu veröffentlichen oder zu verwenden; (ii) die Rückgabe-/Rückerstattungsrichtlinien für Kunden einhalten; (iii) keine Aussagen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf die LUMIVITAE-Produkte machen, die nicht mit den Angaben in den Marketingmaterialien von LUMIVITAE übereinstimmen (sei es in Bezug auf Preise, Qualität, Leistung, Standards, Klassen, Inhalte, Stil oder Modell, Herkunftsort, Verfügbarkeit oder anderweitig); (iv) die LUMIVITAE-Produkte so zu vertreiben, wie sie von LUMIVITAE geliefert wurden, ungeöffnet und mit allen Unterlagen, Verpackungen und sonstigen Begleitmaterialien in unversehrtem Zustand; (v) keine LUMIVITAE-Produkte oder -Verpackungen zu verändern oder zu modifizieren oder Maßnahmen zu ergreifen, die das Aussehen, die Qualität, den Inhalt oder die Leistung eines LUMIVITAE-Produkts beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten; (vi) keine Bestellungen aufzugeben, deren einziger Zweck darin besteht, einen Titel, Rang, Anreiz, eine Auszeichnung oder einen Bonus zu erhalten; (vii) keine Online-Beiträge zu verfassen oder Links zu oder von Beiträgen oder anderen Materialien zu setzen, die sexuell explizit, obszön, pornografisch, beleidigend, profan, hasserfüllt, bedrohlich, schädlich, diffamierend, verleumderisch, belästigend oder diskriminierend sind (unabhängig davon, ob aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Glaubensbekenntnis, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, körperlicher Behinderung oder aus anderen Gründen), grafisch gewalttätig sind, zu rechtswidrigem Verhalten auffordern, persönliche Angriffe auf Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen enthalten oder gegen die geistigen Eigentumsrechte von LUMIVITAE oder Dritten verstoßen. LUMIVITAE behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen mutmaßliche Verstöße gegen diesen Abschnitt zu untersuchen.

  2. Einkommensaussagen. Der Markenpartner darf keine Einkommensaussagen oder Darstellungen im Zusammenhang mit der Werbung für LUMIVITAE als Geschäftsmöglichkeit oder Einkommensquelle machen, außer wenn dies ausdrücklich in den von LUMIVITAE veröffentlichten Materialien angegeben ist. Der Markenpartner erkennt ausdrücklich an, dass LUMIVITAE keine Vergütung, Boni oder Provisionen für die Anwerbung anderer Markenpartner zahlt.

  3. Verkaufshilfsmittel. Der Markenpartner kann eigene Verkaufshilfsmittel, Präsentationen, Werbe- und Promotionsmaterialien („Verkaufshilfsmittel“) erstellen. Um sicherzustellen, dass die Verkaufshilfsmittel nicht irreführend sind und nur fundierte Aussagen enthalten, dürfen alle Verkaufshilfsmittel nur die von LUMIVITAE veröffentlichten Produkt- und Einkommensaussagen enthalten, deutlich darauf hinweisen, dass sie von einem unabhängigen Markenpartner erstellt wurden, und den Markenpartner nennen. Der Markenpartner darf solche Verkaufshilfen nicht an andere Markenpartner verkaufen oder versuchen, sie zu verkaufen. LUMIVITAE behält sich das Recht vor, alle Verkaufshilfen zu überprüfen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen. Der Markenpartner gewährt LUMIVITAE hiermit eine unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung der Verkaufshilfen und zur Bereitstellung dieser Verkaufshilfen für andere Markenpartner nach eigenem Ermessen und verzichtet auf alle Ansprüche gegen LUMIVITAE, seine Führungskräfte, Direktoren, Eigentümer, Mitarbeiter, Vertreter und andere Markenpartner für die Nutzung der Verkaufshilfen. Darüber hinaus kann LUMIVITAE Verkaufshilfen erstellen, die von Markenpartnern erworben werden können.

  4. Verwendung von Markenzeichen des Unternehmens. Der Name „LumiVitae” und andere von LUMIVITAE verwendete Namen und Logos sind geschützte Handelsnamen, Markenzeichen und Dienstleistungsmarken, die ausschließlich Eigentum von LUMIVITAE sind (die „Unternehmensmarken”) und durch geltende Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums und gegen unlauteren Wettbewerb in den Vereinigten Staaten und international geschützt sind. LUMIVITAE gewährt dem Markenpartner eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Unternehmensmarken während der Laufzeit dieser Vereinbarung, sofern diese Nutzung den Bestimmungen dieser Vereinbarung entspricht. Der Markenpartner darf keine Elemente verwenden, die den Unternehmensmarken in E-Mail-Adressen, Website-Domainnamen oder Namen oder Adressen in sozialen Medien zum Verwechseln ähnlich sind. Der Markenpartner darf auch keine Unternehmensmarken oder Ableitungen oder Variationen dieser Marken oder Elemente, die zum Verwechseln ähnlich sind, in Verbindung mit Pay-per-Click- oder anderen Suchmaschinenoptimierungsstrategien verwenden.

  5. Websites der Markenpartner. LUMIVITAE stellt den Markenpartnern eine virtuelle Backoffice-Website zur Verfügung, auf die sie sich über die Website von LUMIVITAE einloggen können und über die sie Produktbestellungen und -verkäufe abwickeln können. Die Markenpartner können eigene Websites zur Förderung ihres LUMIVITAE-Geschäfts erstellen, sofern diese Websites den Bestimmungen dieser Vereinbarung und den von LUMIVITAE veröffentlichten Richtlinien entsprechen. Persönliche Websites müssen einen Link zur Unternehmenswebsite von LUMIVITAE enthalten. Wenn der Markenpartner auf seiner Website Verkaufstools oder Schulungen für andere Markenpartner bereitstellt, muss er diese Inhalte mit einem Passwort schützen und dieses Passwort LUMIVITAE auf Anfrage zur Verfügung stellen. Alle über eine persönliche Website aufgegebenen Produktbestellungen müssen über die Unternehmenswebsite von LUMIVITAE abgewickelt werden. Markenpartnern ist es nicht gestattet, andere Markenpartner auf einer anderen Website als der Unternehmenswebsite von LUMIVITAE zu registrieren.

  6. Soziale Medien und digitales Marketing. Sollte der Markenpartner soziale Medien und digitales Marketing zur Förderung seines LUMIVITAE-Geschäfts nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Blogs/individuelle Websites, Webforen, Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn, YouTube, Pinterest oder andere Online-Plattformen, erklärt sich der Markenpartner mit den folgenden Punkten einverstanden:

a. Markenpartner müssen sich in allen Werbeanzeigen, Verzeichniseinträgen, Werbematerialien, Social-Media-Beiträgen und anderen Foren, in denen sie für die Produkte, Dienstleistungen und/oder das Geschäft von LUMIVITAE werben, deutlich als unabhängige Markenpartner zu erkennen geben.

b. Auf Social-Media-Seiten dürfen keine Produktverkäufe oder Registrierungen stattfinden. Der Markenpartner muss alle Verkäufe und Registrierungen in seinem virtuellen Backoffice oder auf der Unternehmenswebsite von LUMIVITAE durchführen.

c. Es liegt in der Verantwortung des Markenpartners, die Nutzungsbedingungen der Social-Media-Website zu befolgen. Wenn die Social-Media-Website die Nutzung ihrer Website für kommerzielle Aktivitäten nicht zulässt, muss der Markenpartner die Nutzungsbedingungen der Website und alle anderen Regeln der Website einhalten.

d. Wenn der Markenpartner ein Profil, eine Seite oder eine andere Online-Präsenz erstellt, die ausschließlich dem LumiVitae-Geschäft des Markenpartners gewidmet ist, müssen alle Inhalte auf dem Profil, der Seite oder der anderen Online-Plattform mit dem LumiVitae-Geschäft des Markenpartners in Zusammenhang stehen und dürfen keine Inhalte oder Verweise auf andere Marken, Unternehmen oder Geschäftsmöglichkeiten enthalten.

e. Wenn der Markenpartner eine Onlinepräsenz betreibt, auf der andere Unternehmen, Marken oder Geschäftsmöglichkeiten vorgestellt werden, die nicht ausschließlich dem LumiVitae-Geschäft des Markenpartners gewidmet sind, muss der Markenpartner die Abschnitte dieser Vereinbarung, die die Verpflichtungen des Markenpartners in Bezug auf vertrauliche Informationen von LumiVitae regeln, vollständig einhalten.

f. Der Markenpartner darf von LUMIVITAE bereitgestellte Inhalte in Social-Media-Beiträgen und als Hintergrundbilder verwenden, jedoch darf das Avatar oder Hauptbild kein LUMIVITAE-Logo oder von LUMIVITAE verwendetes Bild sein. Der Markenpartner darf zu diesem Zweck das LUMIVITAE-Markenpartnerlogo verwenden.

g. Der Markenpartner darf in einem Social-Media-Profil, Beitrag oder auf einer Website keine Exklusivität oder Eigentumsrechte an einem bestimmten geografischen Gebiet andeuten.

h. Markenpartner dürfen Preise, Sonderangebote, Werbeaktionen oder Programme von LUMIVITAE bewerben. Markenpartner dürfen persönliche Sonderangebote, Preise oder Werbeaktionen nur durch direkte persönliche Kommunikation, per E-Mail, Direkt- oder Privatnachricht, Telefon, SMS oder Direktwerbung bewerben.

i. Markenpartnern ist es untersagt, bezahlte Anzeigen zu schalten, die Partnerlinks enthalten oder direkt für LumiVitae, seine Produkte oder das Markenpartnerprogramm werben. Dazu gehören unter anderem bezahlte Suchmaschinenanzeigen (z. B. Google Ads) oder Social-Media-Anzeigen (z. B. Facebook oder Instagram), Pay-per-Click-Marketing, Display-Anzeigen und Bannerwerbung. Bezahlte Anzeigen sind nur zulässig, wenn sie auf persönliche Websites oder Social-Media-Kanäle verweisen, die Markenpartnern gehören oder von ihnen kontrolliert werden, einschließlich Partner-Links, die in den Inhalt Ihrer Website oder Ihres Social-Media-Kanals eingebettet sind.

j. Bei Beendigung dieser Vereinbarung muss der Markenpartner jegliche Online-Präsenz für das LumiVitae-Geschäft des Markenpartners deaktivieren.

  1. Verbot des unbefugten Weiterverkaufs. Markenpartnern ist es strengstens untersagt, LumiVitae-Produkte über unbefugte Kanäle weiterzuverkaufen, es sei denn, dies wurde zuvor ausdrücklich und schriftlich vom Unternehmen nach eigenem Ermessen genehmigt. Eine solche Genehmigung ist begrenzt, widerrufbar, nicht übertragbar und begründet keine Präzedenzfälle, Erwartungen oder Rechte für andere Markenpartner. Dies umfasst unter anderem:

a. Online-Marktplätze wie Amazon, eBay, Etsy, Walmart Marketplace oder andere E-Commerce- oder Auktionsplattformen von Drittanbietern.

b. Persönliche Websites oder Online-Shops, über die Bestellungen direkt abgewickelt werden. Markenpartner dürfen LumiVitae-Produkte auf ihren eigenen Websites oder Blogs bewerben, vorausgesetzt, dass alle Kauf-Links oder Handlungsaufforderungen Kunden auf ihre offizielle LumiVitae-Replikationswebsite oder eine andere vom Unternehmen genehmigte Verkaufsplattform weiterleiten. Über persönliche oder Websites Dritter dürfen keine direkten Bestellungen, Zahlungsabwicklungen oder Produktlieferungen erfolgen.

c. Offline-Vertriebskanäle, darunter physische Geschäfte, Kliniken, Salons, Märkte, Messen oder Verkäufe an Wiederverkäufer, Großhändler oder Distributoren.

d. Alle Verkäufe müssen gemäß dem Direktvertriebsmodell des Unternehmens direkt an Endverbraucher über die von LumiVitae genehmigten Methoden erfolgen. Jeder Weiterverkauf oder Vertrieb außerhalb dieser genehmigten Methoden ist strengstens untersagt.

Durchsetzung und Strafen. Jeder Verstoß gegen das Weiterverkaufsverbot kann zur sofortigen Aussetzung oder Beendigung des Status als Markenpartner, zum Verlust von Provisionen und Boni sowie gegebenenfalls zu rechtlichen Schritten führen. LumiVitae behält sich das Recht vor, Durchsetzungsmaßnahmen gegen Personen oder Organisationen zu ergreifen, die sich an unbefugtem Weiterverkauf beteiligen, einschließlich der Entfernung von Angeboten, Unterlassungsaufforderungen, der Kündigung von Konten und der Einleitung von Unterlassungsklagen oder der Geltendmachung von finanziellen Schadensersatzansprüchen. Alle Provisionen oder Boni, die aufgrund von Verstößen gegen diese Bestimmung verfallen sind, gelten als dauerhaft verloren und können nicht im Rahmen des in Klausel 35 („Wirkung der Kündigung”) beschriebenen Verfahrens für nicht beanspruchtes Eigentum zurückgefordert werden. Sofern dies nicht durch geltendes Recht verboten ist, verfallen alle verdienten, aber nicht ausgezahlten Provisionen, Boni oder sonstigen Vergütungen bei Kündigung aus wichtigem Grund. In Rechtsordnungen, in denen ein solcher Verfall nicht zulässig ist, behält sich LumiVitae das Recht vor, rechtliche oder billigkeitsrechtliche Rechtsmittel wegen Vertragsverletzung einzulegen.

  1. Spam-Links, E-Mails und Textnachrichten. Spam-Links sind definiert als mehrere aufeinanderfolgende Einreichungen desselben oder ähnlichen Inhalts in Blogs, Wikis, Gästebüchern, Websites oder anderen öffentlich zugänglichen Online-Diskussionsforen, Social-Media-Seiten oder Foren. Dazu gehören Blog-Spamming, Blog-Kommentar-Spamming und/oder Spamdexing. Spam-Links durch Markenpartner, einschließlich der Veröffentlichung von Links oder Weiterleitungen zu Social-Media-Profilen oder der LUMIVITAE-Website, sind strengstens untersagt. Darüber hinaus gestattet LUMIVITAE seinen Markenpartnern nicht, unaufgeforderte kommerzielle E-Mails oder Textnachrichten zu versenden, es sei denn, diese E-Mails und Textnachrichten entsprechen strikt den geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Federal CAN-SPAM Act. Markenpartner müssen sicherstellen, dass alle E-Mail- oder Textwerbungen oder -werbeanzeigen, die für LUMIVITAE werben, allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

  2. Lumi App. Markenpartner können die private Community Lumi App nutzen, die über die spezielle Webanwendung oder über mobile Anwendungen im Apple App Store oder Google Play Store verfügbar ist. LumiVItae behält sich das Recht vor, einem Markenpartner den Zugriff auf die Lumi App jederzeit nach eigenem Ermessen zu gewähren, zu verweigern oder zu entziehen.

Akzeptanz der Nutzungsbedingungen von Mighty Networks. Durch das Herunterladen, die Registrierung oder den Zugriff auf die Lumi-App („die App“), die von Mighty Networks entwickelt und verwaltet wird, erkennen Sie ausdrücklich die Nutzungsbedingungen von Mighty Networks („Nutzungsbedingungen“) an und erklären sich mit deren Einhaltung einverstanden. Der Zugriff auf die App setzt Ihre Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen voraus, die Ihre Interaktion mit der Plattform und ihren Diensten regeln.

Bereitstellung von Informationen. Durch die Nutzung der Lumi-App ermächtigen Sie uns, alle notwendigen Informationen bereitzustellen, die für Ihre Registrierung und die Erstellung eines Kontos auf der Mighty Networks-Plattform erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Ihr rechtlicher Name, Ihre Kontaktdaten, Ihre Adresse, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Geschlecht und Ihr Alter. Diese Informationen werden ausschließlich zu dem Zweck an Mighty Networks weitergegeben, Ihnen den Zugriff auf die App und die damit verbundenen Funktionen zu ermöglichen.

Haftungsausschluss. LUMIVITAE lehnt ausdrücklich jegliche Haftung ab, die sich aus Ihrer Nutzung der Lumi-App oder der Mighty Networks-Plattform ergibt oder damit in Zusammenhang steht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Alle Streitigkeiten, Probleme oder Ansprüche in Bezug auf die Nutzungsbedingungen von Mighty Networks.
  • Jegliche Verstöße gegen geltende Gesetze oder Vorschriften durch Mighty Networks.
  • Jegliche Datenverarbeitung, Speicherung oder Bearbeitung durch Mighty Networks in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Nutzungsbedingungen von Mighty Networks und die für Ihre Nutzung der Plattform geltenden Gesetze zu überprüfen und deren Einhaltung sicherzustellen. LUMIVITAE übernimmt keine Verantwortung für Verluste, Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus Ihrer Interaktion mit der Lumi-App oder Mighty Network ergeben.

Entschädigung und Einhaltung. Sie erklären sich damit einverstanden, LUMIVITAE von allen Ansprüchen, Haftungen oder Schäden freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus folgenden Gründen ergeben:

  • Ihre Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen von Mighty Networks.
  • Ungenauigkeiten oder Probleme bei den für die Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten.
  • Jegliches Fehlverhalten oder jeglicher Missbrauch der Lumi-App oder der Mighty Networks-Plattform durch Sie oder Dritte, die auf Ihr Konto zugreifen.

Verbindliche Genehmigung. Durch das Herunterladen, Registrieren oder Verwenden der Lumi-App bestätigen Sie, dass Sie diese Klausel und die Nutzungsbedingungen von Mighty Networks gelesen und verstanden haben und ihnen zustimmen. Mit Ihrer Registrierung und der fortgesetzten Nutzung der Lumi-App erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden und genehmigen die Übermittlung der für die Registrierung erforderlichen Informationen an Mighty Networks.

  1. Vertrauliche Informationen. Der Markenpartner erkennt an, dass LUMIVITAE dem Markenpartner proprietäre oder nicht öffentliche Informationen und Berichte in Bezug auf die Vertriebsaktivitäten des Markenpartners, andere Markenpartner, Produkte oder Kunden („vertrauliche Informationen“) zur Verfügung stellen kann. Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem Downline-Berichte und Zusammenstellungen, die von LUMIVITAE erstellt und dem Markenpartner zur Verfügung gestellt werden, Kontakt- und Verdienstinformationen anderer Markenpartner, Verkaufsinformationen, Prognosen, Vorhersagen oder andere Materialien, die von LUMIVITAE für den Gebrauch durch den Markenpartner bereitgestellt oder erstellt werden. Der Markenpartner erkennt an, dass LUMIVITAE der alleinige Eigentümer aller vertraulichen Informationen ist, die dem Markenpartner gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Markenpartner: (i) keine vertraulichen Informationen direkt oder indirekt an Dritte oder Personen oder Organisationen weiterzugeben, offenzulegen, zu verbreiten, zu vertreiben, zu lizenzieren, zu verkaufen, zu verwenden oder anderweitig bekannt zu machen, die nicht ausdrücklich von LUMIVITAE zum Erhalt solcher vertraulichen Informationen autorisiert oder ermächtigt sind; (ii) sich nach besten Kräften bemühen, die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber Dritten zu verhindern, und gemäß allen ausdrücklichen Pflichten aus dieser Vereinbarung mit größter Sorgfalt und Diskretion vorgehen, um dies zu verhindern; und (iii) die vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt für andere Zwecke als die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung nutzen. Die Parteien erkennen jeweils an, dass die in diesem Absatz genannten Beschränkungen angemessene Maßnahmen von LUMIVITAE zum Schutz und zur Wahrung der vertraulichen Informationen darstellen. Die Verpflichtung des Markenpartners zur Vertraulichkeit besteht so lange, wie LUMIVITAE nach eigenem Ermessen die vertraulichen Informationen als vertraulich betrachtet.

  2. Verbot der Herabsetzung. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Markenpartner, keine negativen, herabsetzenden, unwahren oder irreführenden Aussagen oder Kommentare über LUMIVITAE, seine Produkte, den Vergütungsplan oder die Führungskräfte, Mitarbeiter oder anderen Markenpartner von LUMIVITAE zu machen. Dies umfasst unter anderem Aussagen, die falsch, irreführend oder übertrieben sind oder relevante Zusammenhänge in einer Weise auslassen, die zu einem negativen Eindruck führen kann. Keine Bestimmung in diesem Abschnitt verbietet wahrheitsgemäße Aussagen, die aufgrund einer Vorladung oder aufgrund gesetzlicher oder rechtlicher Vorschriften gemacht werden.

  3. Werbungsverbot. Während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung steht es dem Markenpartner frei, sich an anderen Direktvertriebsunternehmen oder Geschäftsmöglichkeiten zu beteiligen. Wenn der Markenpartner an anderen Direktvertriebsunternehmen oder Geschäftsmöglichkeiten beteiligt ist, liegt es in seiner Verantwortung, sicherzustellen, dass sein LUMIVITAE-Geschäft vollständig getrennt und unabhängig von allen anderen Direktvertriebsunternehmen oder Geschäftsmöglichkeiten betrieben wird. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichtet sich der Markenpartner, während der Laufzeit dieser Vereinbarung weder direkt noch indirekt einen LUMIVITAE-Markenpartner dazu aufzufordern, (i) sich einem anderen Direktvertriebsunternehmen anzuschließen, sich dort zu registrieren oder sich mit diesem zu verbinden oder (ii) die Geschäftsbeziehung des Markenpartners mit LUMIVITAE zu beenden oder zu ändern. Der Markenpartner verpflichtet sich, keine Kontakte oder Beziehungen, die er über sein LUMIVITAE-Netzwerk aufgebaut hat, zu nutzen, um für andere Direktvertriebsunternehmen oder Geschäftsmöglichkeiten zu werben. Im Sinne dieses Absatzes bedeutet „werben” die direkte oder indirekte, tatsächliche oder versuchte Werbung, Ermutigung oder Bemühung, einen anderen Markenpartner zur Teilnahme an einem anderen Direktvertriebsunternehmen oder einer anderen Geschäftsmöglichkeit zu bewegen, selbst wenn die Handlungen des Markenpartners auf eine Anfrage eines anderen Markenpartners zurückzuführen sind. Ungeachtet des vorstehenden Satzes stellt es keinen Verstoß gegen diese Nichtabwerbungsrichtlinie dar, wenn ein Markenpartner einen persönlich gesponserten Markenpartner für ein anderes Direktvertriebsunternehmen oder eine andere Geschäftsmöglichkeit wirbt. In diesem Absatz (i) umfasst der Begriff „Direktvertriebsunternehmen” oder „Geschäftsmöglichkeit” alle Network-Marketing-, Multi-Level-Marketing-, Party-Plan- oder Social-Media-Unternehmen, die ähnliche oder mit LUMIVITAE-Produkten konkurrierende Produkte über unabhängige Handelsvertreter verkaufen; und (ii) bezieht sich „persönlich gesponsert” auf Markenpartner, die persönlich von ihrem direkten Upline-Markenpartner registriert wurden, schließt jedoch keine Markenpartner ein, die aufgrund einer Komprimierung oder Beendigung der unabhängigen Markenpartnervereinbarung eines anderen Markenpartners auf die erste Ebene eines Upline-Markenpartners aufgestiegen sind.

  4. Cross-Line-Coaching, Dienstleistungen und Netzwerkintegrität. LUMIVITAE fördert die Zusammenarbeit, die Entwicklung von Führungsqualitäten und die gegenseitige Unterstützung unter den Markenpartnern. Gleichzeitig hat LUMIVITAE ein berechtigtes geschäftliches Interesse daran, die Integrität, Stabilität und Nachhaltigkeit seines Markenpartnernetzwerks und seiner Sponsoringstruktur zu schützen.

Sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet, darf der Markenpartner weder direkt noch indirekt bezahlte Coaching-, Beratungs-, Mentoring-, Schulungs- oder andere bezahlte Dienstleistungen an LUMIVITAE-Markenpartner anbieten, bewerben, vermarkten oder anbieten, die der Markenpartner nicht persönlich registriert hat.

Ungeachtet des Vorstehenden darf ein Markenpartner einem LUMIVITAE-Markenpartner, der nicht persönlich von ihm registriert wurde, nur dann kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten, wenn:

a) Die Beauftragung erfolgt ausschließlich durch den empfangenden Markenpartner, ohne dass der dienstleistende Markenpartner dafür geworben, dazu angeregt oder dafür beworben hat.

b) die Dienstleistungen beeinträchtigen, stören oder untergraben keine bestehenden Sponsoring-Beziehungen oder Führungsstrukturen; und

c) die Dienstleistungen werden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, dem Vergütungsplan und dem LumiVitae-Ethikkodex erbracht.

Bei der Erbringung von gemäß diesem Abschnitt zulässigen Dienstleistungen darf der Markenpartner Folgendes nicht tun:

a) Aktivitäten, Strategien oder Gelegenheiten zu fördern oder zu unterstützen, die den Fokus vom LUMIVITAE-Geschäft ablenken, es ersetzen oder die Teilnahme daran untergraben;

b) Beziehungen, die über das LUMIVATE-Netzwerk aufgebaut wurden, dazu zu nutzen, um die Anmeldungsreihenfolge zu destabilisieren oder Markenpartner dazu zu bewegen, ihre Sponsoring-Beziehungen zu ändern; oder

c) anderweitig in einer Weise handeln, die LUMIVITAE nach vernünftigem Ermessen als unvereinbar mit der Integrität oder den besten Interessen des Markenpartner-Netzwerks erachtet.

Wenn der Markenpartner feststellt, dass er die Dienstleistungen nicht in voller Übereinstimmung mit den in diesem Abschnitt dargelegten Grundsätzen erbringen kann, muss er den Auftrag ablehnen.

Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und kann gemäß den hierin enthaltenen Durchsetzungsbestimmungen zu Abhilfemaßnahmen bis hin zur Aussetzung von Provisionen und zur Kündigung dieser Vereinbarung führen.

  1. Recht auf Öffentlichkeit. Der Markenpartner gewährt LUMIVITAE eine widerrufliche Lizenz zur Nutzung seines Namens, seines Fotos, seines Bildnisses, seiner persönlichen Geschichte, seiner Erfahrungsberichte und/oder der Unternehmensgeschichte oder Informationen von LUMIVITAE in Werbe- und Promotionsmaterialien und verzichtet auf alle Ansprüche auf Vergütung für eine solche Nutzung. Der Markenpartner verzichtet auf jegliches Recht, diese vor der Veröffentlichung durch LUMIVITAE zu prüfen oder zu genehmigen. Der Markenpartner kann diese Genehmigung durch eine schriftliche Widerrufserklärung an LUMIVITAE widerrufen.

  2. Wechsel des Platzierungssponsors. Die einzige Möglichkeit für einen Markenpartner, seinen Platzierungssponsor zu wechseln (abgesehen vom Geschenk-Sponsor-Programm), besteht darin, die Vereinbarung freiwillig zu kündigen und drei (3) volle Kalendermonate lang als Markenpartner inaktiv zu bleiben. Der Kauf als Kunde eines anderen Markenpartners gilt nicht als Aktivität. Nach Ablauf der drei Kalendermonate der Inaktivität kann sich der ehemalige Markenpartner unter einem neuen Sponsor erneut anmelden. Der Markenpartner verliert mit Beendigung der Vereinbarung alle Rechte an seiner früheren Downline. Markenpartner dürfen andere Markenpartner nicht dazu verleiten, ihre derzeitige Sponsorenlinie zu verlassen und sich unter einem neuen Platzierungssponsor anzumelden. Markenpartner dürfen keinen ehemaligen Markenpartner, der in einer anderen Sponsorenlinie angemeldet war, anmelden oder mit ihm zusammenarbeiten, bevor sie dazu berechtigt sind. Die Anforderungen für den Wechsel des Platzierungssponsors können nach alleinigem Ermessen von LumiVitae geändert werden.

  3. Verkaufsquittungen. Eine Verkaufsquittung wird vom LUMIVITAE zum Zeitpunkt der Bestellung an den Endkunden oder Markenpartner gesendet.

  4. Anpassungen der Provisionen. Wenn ein Produkt von einem Kunden gegen Rückerstattung zurückgegeben wird oder eine Rückbuchung erfolgt, werden die Provisionen und Überprovisionen, die aufgrund des entsprechenden Verkaufs verdient wurden, vom Markenpartner und der Upline-Linie abgezogen. Darüber hinaus werden alle Punkte, Volumen oder Kennzahlen, die zur Berechnung der Berechtigung oder Auszahlung von Provisionen, Boni, Prämien oder Werbeaktionen verwendet werden, angepasst.

  5. Bankkonto und Zahlungsdetails. Alle Provisionen, Boni und sonstigen Zahlungen, die gemäß dieser Vereinbarung an den Markenpartner zu leisten sind, erfolgen ausschließlich auf ein Auszahlungskonto, das auf den Namen des Markenpartners lautet. Wenn der Markenpartner über eine ordnungsgemäß registrierte, vom Unternehmen genehmigte juristische Person tätig ist, können Zahlungen auf ein Auszahlungskonto erfolgen, das auf den Namen dieser juristischen Person lautet. Der Markenpartner ist allein verantwortlich für die Angabe korrekter und aktueller Auszahlungsdaten und dafür, dass das angegebene Auszahlungskonto dem registrierten Markenpartner oder der zugelassenen juristischen Person entspricht. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Inhaberschaft oder Richtigkeit des Auszahlungskontos zu überprüfen, und haftet nicht für Zahlungen, die auf der Grundlage der vom Markenpartner angegebenen Auszahlungsdaten geleistet werden.

  6. Fristen. Die Monatsabschlussdaten und veröffentlichten Wettbewerbsfristen sind verbindlich und im regulären Geschäftsverlauf werden keine Ausnahmen gewährt. LUMIVITAE kann jedoch nach eigenem Ermessen Fristen verlängern, wenn mildernde Umstände wie beispielsweise Naturkatastrophen vorliegen.

  7. Kundenrücksendungen. LUMIVITAE bietet eine großzügige Rückgabe-/Erstattungsrichtlinie für Einzelhandelskunden und Markenpartner, die Produkte für den persönlichen Gebrauch erwerben. Markenpartner müssen die Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie vollständig einhalten. Wenn ein Markenpartner nach alleinigem Ermessen von LUMIVITAE die Kundenrückgabe-/Erstattungsrichtlinie missbraucht, behält sich LUMIVITAE das Recht vor, diese Vereinbarung zu kündigen. In diesem Zusammenhang behält sich LUMIVITAE das Recht vor, die Rückerstattungsanträge als freiwillige Kündigung der Vereinbarung durch den Markenpartner zu behandeln, wenn dieser innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten Waren im Wert von insgesamt mehr als 1.000 US-Dollar zurückgibt und LUMIVITAE Grund zu der Annahme hat, dass der Markenpartner missbräuchliche Rückgabepraktiken anwendet und/oder den Vergütungsplan manipuliert. LUMIVITAE behält sich das Recht vor, Rückgaben und Umtausch von Produkten zu verweigern, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie über nicht autorisierte Verkäufer oder Methoden erworben wurden.

  8. Verkauf nur in autorisierten Ländern. Markenpartner dürfen ein LUMIVITAE-Geschäft nur in Ländern betreiben oder LUMIVITAE-Geschäftstätigkeiten nur in Ländern ausüben, in denen LUMIVITAE zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit autorisiert ist. Aus rechtlichen und steuerlichen Gründen dürfen in den Vereinigten Staaten gekaufte LUMIVITAE-Produkte nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs in andere Länder geliefert oder verkauft werden.

  1. Keine Lagerhaltung erforderlich. LUMIVITAE empfiehlt seinen Markenpartnern, Bestellungen für ihre Kunden direkt über das persönliche virtuelle Backoffice des Markenpartners oder die LUMIVITAE-Website aufzugeben. Markenpartner erhalten die volle Gutschrift für alle diese Verkäufe, ohne dass sie Lagerbestände vorhalten müssen. Markenpartner können nach eigenem Ermessen LUMIVITAE-Produkte für den persönlichen Gebrauch erwerben.

  2. Bonuskäufe sind verboten. LUMIVITAE verbietet Bonuskäufe und den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen, die ausschließlich oder hauptsächlich dazu dienen, sich zu qualifizieren, eine Vergütung zu erhalten oder einen bestimmten Rang zu erreichen. Bonuskäufe sind alle Mechanismen oder Kunstgriffe, um sich für Rangaufstiege, Anreize, Preise, Provisionen oder Boni zu qualifizieren, die nicht auf echten Produkt- oder Dienstleistungskäufen durch Endverbraucher beruhen, und umfassen unter anderem:

  • Der Kauf von Produkten über eine nicht existierende Person oder Geschäftseinheit oder andere Kunstgriffe;
  • Die Registrierung von Personen oder Unternehmen ohne deren Wissen und/oder ohne Unterzeichnung einer Markenpartnervereinbarung durch diese Personen oder Unternehmen;
  • Die betrügerische Registrierung einer Person oder Organisation als Markenpartner oder Kunde;
  • Der Kauf von Produkten, Dienstleistungen oder anderen Artikeln im Namen eines anderen Markenpartners oder Kunden oder unter der ID-Nummer eines anderen Markenpartners oder Kunden, um sich für Provisionen oder Boni zu qualifizieren; oder
  • Unbefugte Nutzung einer Kreditkarte durch einen Markenpartner, wenn dieser Markenpartner nicht der Kontoinhaber dieser Kreditkarte ist.

LUMIVITAE behält sich das Recht vor, die Menge der Produkte, die ein Markenpartner kaufen darf, zu begrenzen, wenn es nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass der Markenpartner Bestellungen ausschließlich zu Vergütungs- oder Qualifikationszwecken und nicht zum Weiterverkauf an Kunden aufgegeben hat. LUMIVITAE kann eine Rangbeförderung widerrufen, wenn diese unter Verstoß gegen diese Richtlinie erworben wurde.

  1. Ein Konto pro Markenpartner. Ein Markenpartner darf nur ein einziges Konto unter einem einzigen Platzierungssponsor führen. Ein Markenpartner darf nicht Partei mehrerer unabhängiger Markenpartnerverträge sein oder direkt oder indirekt Anteile an einem anderen LUMIVITAE-Geschäft halten, auch nicht über einen Ehepartner oder einen inländischen Markenpartner. Jeder Versuch, diese Beschränkung zu umgehen, einschließlich der Verwendung von Pseudonymen, fiktiven Namen, Familienmitgliedern oder Unternehmen zur Einrichtung zusätzlicher Konten, gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung.

  2. Geschäftsverteilung. LUMIVITAE ist nicht in der Lage, Provisionen auf mehrere Parteien aufzuteilen oder eine Downline-Organisation aufzuteilen. Daher muss in Scheidungsfällen jede Einigung oder jedes Scheidungsurteil das Geschäft in seiner Gesamtheit einer Partei zusprechen. LUMIVITAE erkennt den ehemaligen Ehepartner, dem das Geschäft gemäß einer rechtsverbindlichen Einigungsvereinbarung oder einem Gerichtsbeschluss zugesprochen wurde, als Eigentümer des Geschäfts an. Im Falle der Auflösung einer Geschäftseinheit, die ein LumiVitae-Geschäft betreibt, müssen die Eigentümer der Geschäftseinheit LumiVitae über die Identität der richtigen Partei informieren, die das Geschäft erhalten soll. Das Geschäft muss einer einzelnen Person oder Einheit zugesprochen werden, die zuvor von LumiVitae als Eigentümer der Geschäftseinheit anerkannt wurde.

  3. Sicherheit von Kundendaten und vertraulichen Informationen. Der Markenpartner muss geeignete administrative, technische und physische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor vorhersehbaren Bedrohungen oder Gefahren für die Sicherheit vertraulicher Informationen und Kundendaten treffen, umsetzen und aufrechterhalten. Geeignete Sicherheitsvorkehrungen für elektronische und papiergebundene Aufzeichnungen können unter anderem Folgendes umfassen: (i) Verschlüsselung von Daten vor der elektronischen Übertragung; (ii) Aufbewahrung von Aufzeichnungen an einem sicheren Ort; (iii) Passwortschutz für Computerdateien oder Verschließen von physischen Dateien, die vertrauliche Informationen enthalten, und (iv) Schreddern oder unwiederherstellbares Löschen vertraulicher Informationen und Kundendaten. Der Markenpartner muss alle geltenden Datenschutz- und Datensicherheitsgesetze einhalten, einschließlich der Gesetze zur Meldung von Sicherheitsverletzungen. Im Falle einer tatsächlichen oder vermuteten Sicherheitsverletzung, die vertrauliche Informationen oder Kundendaten betrifft, muss der Markenpartner die betroffenen Kunden und LUMIVITAE unverzüglich schriftlich benachrichtigen, sobald er von einer solchen Sicherheitsverletzung Kenntnis erlangt hat, und das Ausmaß angeben, in dem vertrauliche Informationen oder Kundendaten offengelegt oder kompromittiert wurden, und unverzüglich alle geltenden Gesetze zur Offenlegung von Sicherheitsverletzungen einhalten. Der Markenpartner muss auf eigene Kosten mit LUMIVITAE und den betroffenen Kunden zusammenarbeiten und sich nach besten Kräften bemühen, mögliche Schäden durch eine Sicherheitsverletzung zu mindern, einschließlich der Benachrichtigung der betroffenen Personen, staatlichen Behörden und Verbraucherauskunfteien, wenn eine solche Benachrichtigung gesetzlich vorgeschrieben ist.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

  1. Laufzeit. Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt zwölf (12) Monate ab dem Datum ihrer Annahme durch LUMIVITAE. Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht eine der Parteien der anderen Partei schriftlich mitteilt, dass sie die Vereinbarung nicht verlängern möchte. Wenn LUMIVITAE sich gegen eine Verlängerung der Vereinbarung entscheidet, muss es den Markenpartner mindestens dreißig (30) Kalendertage vor dem Verlängerungsdatum schriftlich über diese Entscheidung informieren.

  2. Kündigung. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung behält sich LUMIVITAE das Recht vor, bei einem Verstoß des Markenpartners gegen diese Vereinbarung zusätzlich zu allen verfügbaren gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Rechten oder Rechtsmitteln diese Vereinbarung nach schriftlicher Mitteilung an den Markenpartner zu kündigen. LUMIVITAE behält sich außerdem das Recht vor, diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gegenüber dem Markenpartner zu kündigen, falls LUMIVITAE beschließt, (a) den Geschäftsbetrieb einzustellen, (b) sich als Unternehmen aufzulösen, (c) den Vertrieb seiner Produkte über einen Direktvertriebskanal einzustellen oder (d) diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen nach eigenem Ermessen zu kündigen. Der Markenpartner hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit aus beliebigen Gründen zu kündigen. Die Kündigung ist elektronisch oder schriftlich an die Unternehmenszentrale von LUMIVITAE zu richten. Darüber hinaus behält sich LUMIVITAE das Recht vor, diese Vereinbarung zu kündigen, wenn der Markenpartner über einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten keine geschäftlichen Aktivitäten ausübt. Im Sinne dieses Absatzes bezeichnet „geschäftliche Aktivitäten” die persönlichen Einkäufe des Markenpartners oder die Einkäufe von Einzelhandelskunden, die vom Markenpartner vermittelt wurden.

  3. Wirkung der Kündigung. Wenn diese Vereinbarung aus irgendeinem Grund gekündigt wird, ist der Markenpartner nicht mehr berechtigt, Verkäufe im Namen von LUMIVITAE zu vermitteln, sich in der Öffentlichkeit als LUMIVITAE-Markenpartner zu präsentieren, vertrauliche Informationen zu nutzen oder anderweitig die Markenzeichen des Unternehmens zu verwenden. Im Falle der Kündigung oder Nichtverlängerung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte des Markenpartners, sofern vorhanden, auf Boni, Provisionen oder sonstige Vergütungen, unabhängig davon, ob diese mit der Produktivität oder den Vertriebsaktivitäten anderer Markenpartner in Zusammenhang stehen oder nicht. Der Markenpartner hat keine Rechte an seiner Downline-Organisation, die sich bis zum nächsten aktiven Markenpartner erstreckt. Gemäß dem Gesetz über nicht beanspruchtes Eigentum des Bundesstaates Delaware gelten alle Provisionen, die der Markenpartner verdient hat, aber nicht innerhalb von 60 Tagen nach Beendigung des Vertrags ausgezahlt und nicht innerhalb von 5 Jahren beansprucht wurden, als nicht beanspruchtes Eigentum. LUMIVITAE wird sich in angemessener Weise bemühen, den Markenpartner zu kontaktieren, bevor das nicht beanspruchte Eigentum an den Bundesstaat Delaware übergeben wird. Nach 5 Jahren Inaktivität werden nicht beanspruchte Provisionen gemäß den Gesetzen des Bundesstaates Delaware über nicht beanspruchtes Eigentum an das Finanzministerium des Bundesstaates Delaware überwiesen.

SONSTIGES

  1. Änderungen. LUMIVITAE kann nach eigenem Ermessen diese Vereinbarung ändern oder bestimmte Vergütungen, Bonusprovisionen oder Produkte einstellen. Der Markenpartner hat keinen Anspruch auf solche Pläne oder Programme, vorausgesetzt jedoch, dass LUMIVITAE die Bedingungen für die Vergütung für zuvor verkaufte Produkte nicht ändern darf. Die Vereinbarung, einschließlich des LumiVitae-Vergütungsplans, kann nach alleinigem Ermessen von LUMIVITAE geändert werden. Die Benachrichtigung über Änderungen wird dem Markenpartner per E-Mail zugesandt und im LumiVitae-Backoffice des Markenpartners veröffentlicht. Änderungen treten dreißig (30) Tage nach Benachrichtigung des Markenpartners in Kraft, gelten jedoch nicht rückwirkend für Handlungen, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderung stattgefunden haben. Die Fortsetzung des LUMIVITAE-Geschäfts eines Markenpartners nach dem Datum des Inkrafttretens einer Änderung gilt als Zustimmung des Markenpartners zu dieser Änderung. LUMIVITAE kann vom Markenpartner auch verlangen, dass er Änderungen akzeptiert und sich zu deren Einhaltung verpflichtet.

  2. Haftungsbeschränkung. Die Parteien vereinbaren, dass keine der Parteien für Ansprüche auf besondere, indirekte, zufällige, strafbare, Folge- oder exemplarische Schäden jeglicher Art haftet, sei es aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, die sich aus der Vereinbarung ergeben, und die Parteien vereinbaren, die andere Partei von allen derartigen Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Ungeachtet des Vorstehenden beschränkt oder schließt diese Vereinbarung die Haftung einer Partei für Folgendes nicht aus: (a) Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten; (b) Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit der Partei verursacht wurden; oder (c) jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

  3. Entschädigung. Der Markenpartner verpflichtet sich, LUMIVITAE, seine Direktoren, Führungskräfte, Manager und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Schäden oder Haftungen (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit (a) der Werbung oder dem Betrieb des LumiVitae-Geschäfts durch den Markenpartner, (b) fahrlässigen, rücksichtslosen oder vorsätzlichen Fehlverhalten des Markenpartners oder einer im Namen des Markenpartners handelnden Person, (c) jeglicher Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Markenpartner; und (d) jeglicher Behauptung, dass der Markenpartner Rechte Dritter verletzt oder beeinträchtigt hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenschutzrechte oder Rechte an geistigem Eigentum.

  4. Gesamte Vereinbarung. Diese Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Vergütungsplan die gesamte Vereinbarung zwischen LUMIVITAE und dem Markenpartner und ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen den Parteien. Soweit die Bedingungen oder Bestimmungen von Dokumenten, die durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen wurden, im Widerspruch zu diesen Bedingungen oder Bestimmungen stehen, haben diese Bedingungen und Bestimmungen Vorrang. Der Verzicht auf eine Bestimmung der Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung und stellt auch keinen solchen Verzicht dar.

  5. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung von dieser Vereinbarung getrennt und nur in dem Umfang geändert, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Die Unwirksamkeit einer solchen getrennten Bestimmung hat jedoch keinen Einfluss auf die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die weiterhin in vollem Umfang gültig und wirksam bleiben.

  6. Keine Abtretung. Der Markenpartner darf diese Vereinbarung oder Rechte aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LUMIVITAE nicht abtreten. Jeder Versuch, die Vereinbarung oder Rechte aus der Vereinbarung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LUMIVITAE zu übertragen oder abzutreten, führt zur Nichtigkeit der Vereinbarung.

  7. Verbindlichkeiten. Der Markenpartner erklärt sich damit einverstanden, dass LUMIVITAE alle Beträge, die der Markenpartner LUMIVITAE schuldet, von allen zuvor vom Markenpartner genehmigten Zahlungen abziehen, einbehalten, verrechnen oder abbuchen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Provisionen, Boni oder andere Zahlungen, die dem Markenpartner zustehen. Alle Abzüge oder Einbehaltungen durch LUMIVITAE müssen den geltenden Gesetzen entsprechen, einschließlich derjenigen, die die Pfändung von Löhnen oder ähnliche Verfahren regeln, soweit diese anwendbar sind.

  8. Garantie, Haftungsausschluss. LUMIVITAE garantiert dem Markenpartner, dass die von LUMIVITAE gelieferten Produkte frei von Materialfehlern sind. Die einzige Verpflichtung von LUMIVITAE gegenüber dem Markenpartner und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Markenpartners bei Verletzung dieser Garantie besteht darin, jedes fehlerhafte LUMIVITAE-Produkt zurückzugeben und einen Ersatz oder eine Gutschrift gemäß den Rückgabebedingungen von LUMIVITAE zu erhalten. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt LUMIVITAE alle anderen Gewährleistungen in Bezug auf LUMIVITAE-Produkte, das LUMIVITAE-Markenpartnerprogramm, den LUMIVITAE-Vergütungsplan und alle anderen Gegenstände dieser Vereinbarung ab, einschließlich aller Gewährleistungen hinsichtlich der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsrechts, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder der Genauigkeit.

  9. Abhilfemaßnahmen. LUMIVITAE behält sich das Recht vor, gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen und ein angemessenes Verhalten der Markenpartner sicherzustellen. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung oder ein illegales, betrügerisches, irreführendes oder unethisches Geschäftsverhalten eines Markenpartners kann nach Ermessen von LUMIVITAE zu einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen führen: (i) eine schriftliche Verwarnung; (ii) die Aufforderung an den Markenpartner, unverzüglich Abhilfemaßnahmen zu ergreifen; (iii) der Verlust des Rechts, LUMIVITAE-Produkte zu ermäßigten Preisen zu erwerben oder künftig Provisionen und Boni zu erhalten; (iv) die Aussetzung des Rechts des Markenpartners, LUMIVITAE-Geschäfte zu tätigen; (v) die Kündigung dieser Vereinbarung; oder (vi) jede andere Maßnahme oder Aktion, die LUMIVITAE nach eigenem Ermessen für angemessen hält.

GELTENDES RECHT UND STREITBEILEGUNG

  1. Diese Vereinbarung, einschließlich aller verfahrensrechtlichen oder materiellen Rechte in einem Schiedsverfahren, unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Delaware und ist entsprechend auszulegen, ohne dass die Grundsätze des Kollisionsrechts zur Anwendung kommen. Ansonsten regelt das Bundesgesetz über Schiedsverfahren (Federal Arbitration Act) alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren.

  2. Verhandlung und Schlichtung. Im Falle einer Streitigkeit, Forderung oder Kontroverse, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, vereinbaren die Parteien, zu versuchen, diese Streitigkeit informell beizulegen. In diesem Zusammenhang sendet die geschädigte Partei der anderen Partei eine „Streitigkeitsmitteilung”, die eine kurze Darstellung der Tatsachen enthält, die zu der Streitigkeit geführt haben, sowie die von der geschädigten Partei geforderte Abhilfe. Die Parteien vereinbaren, sich in angemessener Weise und in gutem Glauben zu bemühen, jede Streitigkeit durch Konsultationen und Verhandlungen in gutem Glauben innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung der Streitigkeitsmitteilung beizulegen. Kann die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden, vereinbaren die Parteien, die Streitigkeit einer unverbindlichen Mediation durch einen von den Parteien einvernehmlich bestimmten Mediator zu unterziehen. Wenn sich die Parteien nicht auf einen Mediator einigen können, vereinbaren die Parteien, dass die American Arbitration Association einen Mediator benennt. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, einschließlich der Durchführung der Mediation per Telefon, findet die Mediation innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Zustellung der Streitigkeitsmitteilung in Dallas, Texas, statt. Der Markenpartner und LUMIVITAE vereinbaren, dass das in diesem Absatz dargelegte Streitbeilegungsverfahren eine Voraussetzung ist, die erfüllt sein muss, bevor ein Schiedsverfahren gegen die andere Partei eingeleitet werden kann.

  3. SCHIEDSVEREINBARUNG. DIE PARTEIEN VEREINBAREN GEMEINSAM, DASS ALLE ANSPRÜCHE ODER STREITIGKEITEN ZWISCHEN IHNEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG, DEM LUMIVITAE-VERGÜTUNGSPLAN ODER DEN RECHTEN DER PARTEIEN AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN UND DIE NICHT DURCH VERHANDLUNGEN ODER MEDIATION BEIGELEGT WERDEN KÖNNEN, DURCH EIN VERBINDLICHES EINZELSCHIEDSVERFAHREN VOR EINEM EINZIGEN SCHIEDSRICHTER GEMÄSS DEN HANDELSRECHTLICHEN REGELN DER AMERICAN ARBITRATION ASSOCIATION (DIE „AAA“) GEMÄSS DEN HANDELSREGELN DER AAA. Die Handelsregeln der AAA sind unter www.adr.org verfügbar. DURCH DIE ZUSTIMMUNG ZUR SCHIEDSGERICHTSBARKEIT VERZICHTEN DIE PARTEIEN AUSDRÜCKLICH AUF IHR JEWEILIGES RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN.

a. Falls die AAA nicht bereit oder in der Lage ist, die Streitigkeit zu verhandeln, vereinbaren die Parteien einen anderen Schiedsrichter oder ein zuständiges Gericht wählt einen anderen Schiedsrichter aus. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, findet jede Schiedsverhandlung in Dallas, Texas, statt, wobei jede Partei sich dafür entscheiden kann, per Telefon an der Schiedsverhandlung teilzunehmen. Die Partei, die den Antrag auf ein Schiedsverfahren stellt, trägt die von der AAA erhobenen anfänglichen Anmeldegebühren und Kosten, während die beklagte Partei für die Zahlung der Anmeldegebühren für etwaige Gegenklagen oder Widerklagen verantwortlich ist. Die Parteien teilen sich zu gleichen Teilen die Kosten für die Fallbearbeitungsgebühren, Schiedsrichtergebühren oder andere von der AAA erhobene Gebühren, mit Ausnahme der oben genannten Anmeldegebühren. Die Parteien tragen ihre eigenen Kosten für Anwaltshonorare, Gerichtsschreiberhonorare, Transkriptionsgebühren und sonstige Prozesskosten.

b. Obwohl diese Schiedsvereinbarung zwischen dem Markenpartner und LUMIVITAE geschlossen und vereinbart wurde, sind die verbundenen Unternehmen, Eigentümer, Mitglieder, Manager und Mitarbeiter von LUMIVITAE („verbundene Parteien“) als Drittbegünstigte der Vereinbarung, einschließlich dieser Schiedsvereinbarung, vorgesehen.

c. Diese Schiedsvereinbarung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen. Alle Fragen im Zusammenhang mit der Schiedsfähigkeit einer Forderung oder dem Umfang, der Gültigkeit oder der Durchsetzbarkeit dieser Schiedsvereinbarung werden vom Schiedsrichter entschieden. Wenn eine der Parteien ein Schiedsverfahren einleiten möchte, muss die einleitende Partei die andere Partei schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Zustellung per Kurier benachrichtigen. Der Antrag auf ein Schiedsverfahren muss eine Erklärung über die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der zu schlichtenden Ansprüche enthalten. Die Parteien haben Anspruch auf alle nach den Federal Rules of Civil Procedure (FRCP) zulässigen Auskunftsrechte und können Anträge gemäß den FRCP-Regeln 12 und 56 stellen. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und für die Parteien bindend und kann, falls erforderlich, von einem zuständigen Gericht in ein rechtskräftiges Urteil umgewandelt werden.

  1. Verzicht auf Sammelklagen. Der Markenpartner erklärt sich damit einverstanden, dass er durch den Abschluss der oben genannten Schiedsvereinbarung auf sein Recht verzichtet, Streitigkeiten oder Ansprüche als Sammelklage oder Sammelschiedsverfahren, als private Generalstaatsanwaltsklage oder privates Generalstaatsanwaltsschiedsverfahren oder als gemeinsame oder konsolidierte Klage oder gemeinsames oder konsolidiertes Schiedsverfahren jeglicher Art vorzubringen, verhandeln oder schlichten zu lassen. Die Parteien vereinbaren, dass ein Schiedsrichter nicht befugt ist, Sammel- oder Gruppenklagen zu verhandeln oder zu schlichten. Die Parteien vereinbaren, dass jede Klage, wonach dieser Verzicht auf Sammelklagen ganz oder teilweise nicht durchsetzbar ist, von einem staatlichen oder bundesstaatlichen Gericht in Dallas, Texas, und nicht von einem Schiedsrichter entschieden wird. Die Parteien vereinbaren ferner, dass, wenn ein Gericht feststellt, dass die Beschränkungen dieses Absatzes als ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, jede mutmaßliche Sammelklage, private Generalstaatsanwaltsklage oder repräsentative Klage vor einem zuständigen Gericht und nicht in einem Schiedsverfahren verhandelt werden muss.

  2. Ungeachtet der Vereinbarung der Parteien über ein Schiedsverfahren kann jede Partei vor einem staatlichen oder bundesstaatlichen Gericht in Dallas, Texas, Klage erheben, um eine einstweilige Verfügung, eine vorübergehende oder dauerhafte Unterlassungsverfügung oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zu erwirken, der einer Partei im Schiedsverfahren sonst möglicherweise nicht zur Verfügung stünde. Das Versäumnis einer Partei, Verhandlungen und Mediation gemäß dieser Vereinbarung zu verfolgen, steht einer Klage auf billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf gemäß diesem Absatz nicht entgegen. Die Parteien können auch die gerichtliche Vollstreckung eines Schiedsspruchs bei jedem zuständigen Gericht beantragen.

  3. Die Parteien vereinbaren, dass die staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte in Dallas, Texas, der einzige und ausschließliche Gerichtsstand und Gerichtsort für alle Rechtsstreitigkeiten oder Gerichtsverfahren zwischen den Parteien sind, und jede Partei stimmt der persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und verzichtet auf alle Einwände gegen den Gerichtsstand, die Zuständigkeit oder den Gerichtsort, die einer der Parteien sonst zustehen könnten.

  4. Einwohner von Louisiana: Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, die Gesetze, die Gerichtsbarkeit und der Gerichtsstand von Louisiana, wenn der Markenpartner in Louisiana ansässig ist.

  5. Wenn eine der Parteien gegen die andere Partei wegen einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit oder aufgrund der Vereinbarung Klage erheben möchte, muss diese Klage innerhalb eines (1) Jahres nach dem Datum des mutmaßlichen Verhaltens, das den Klagegrund darstellt, oder innerhalb der nach staatlichem Recht zulässigen kürzesten Frist erhoben werden. Wird eine solche Klage nicht innerhalb dieser Frist erhoben, sind alle Ansprüche aufgrund dieser Handlung oder Unterlassung ausgeschlossen.

HINWEISE

  1. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, müssen alle Mitteilungen oder sonstigen Nachrichten, die gemäß dieser Vereinbarung zu übermitteln sind, schriftlich erfolgen und gelten als der anderen Partei zugestellt (i) bei persönlicher Zustellung oder Zustellung durch einen professionellen Kurierdienst; (ii) bei Versand per bestätigter Faxnachricht oder E-Mail; oder (iii) bei Versand per Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein oder Expresspost an LUMIVITAE, 108 Lakeland Avenue, Dover, Delaware 19901, oder an den Markenpartner an die aktuelle Adresse, die der Markenpartner LUMIVITAE mitgeteilt hat. Bei Versand per Post gilt die Zustellung als wirksam an dem auf der Rücksendebestätigung angegebenen Datum oder, falls keine Bestätigung vorliegt, drei (3) Tage nach dem Versanddatum.

Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ bestätigt der Markenpartner (i) dass er die in dieser Vereinbarung für unabhängige Markenpartner festgelegten Bedingungen, einschließlich des Vergütungsplans, gelesen und verstanden hat und ihnen zustimmt; (ii) bestätigt, dass alle vom Markenpartner im Zusammenhang mit seinem Antrag, unabhängiger Markenpartner von LUMIVITAE zu werden, gemachten Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind; und (iii) durch Klicken auf „Ich stimme zu“ beabsichtigt der Markenpartner, eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit LumiVitae Inc. einzugehen.

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